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Heute will ich einfach mal wieder mit dem eigentlichen Sinn und Zweck dieser Homepage beginnen - mit dem Sport...

Heute will ich einfach mal wieder mit dem eigentlichen Sinn und Zweck dieser Homepage beginnen - mit dem Sport… Unsere Regionalligamannschaft hat gestern nämlich mit der Saisonvorbereitung begonnen! Mit dabei auch Benjamin Heydel (21), der als mögliche Neuverpflichtung getestet werden soll. Zwei Stürmer mit gehobenem Regionalliga-Niveau sollen noch verpflichtet werden. Einer der Kandidaten hierfür hat sogar schon in der 2. Liga gespielt. Sollte diese Mannschaft im Falle der Bestätigung des Lizenzentzuges zur ersten Mannschaft der Eintracht werden, müssten weitere Spieler verpflichtet werden. Torhüter Sven Schmitt erklärte, dass die Spieler zwar eine gewisse Verunsicherung aufgrund der Situation um die Lizenz an den Tag legen würden. Man sei aber sehr motiviert.
Und jetzt geht’s - natürlich - wieder an die neuesten Lizenz-Meldungen. Unser Anwalt Christoph Schickhardt zeigte sich zunächst geschockt, als er von der Veröffentlichung der Bürgschaft in der Bild-Zeitung gestern erfuhr. Dann erklärte er jedoch, dass jetzt auch jeder nachlesen könne, dass zur Gültigkeit der Bürgschaft keine weiteren Dokumente eingereicht werden mussten und durften. Und “Wenn nicht einmal schriftliche Nebenabreden gelten, dann darf ja wohl auch ein Anruf nicht von Bedeutung sein.” Die Frankfurter Rundschau sieht das mittlerweile etwas anders. Die um 16 Uhr abgelaufene Frist sei eine Frist für die Eintracht zur Abgabe ihrer Unterlagen gewesen. Die Lizenzentscheidung der DFL wäre ja in jedem Fall erst danach erfolgt und das unter Berücksichtung aller dann bekannten Umstände. Und wenn die DFL von einer Vereinbarung zwischen Bürgen und Rückbürgen gewusst habe, dass die Bürgschaft eigentlich nur unter gewissen Bedingungen hätte erteilt werden dürfen, musste sie das demnach auch berücksichtigen. Meinem Rechtsverständnis entspricht das nicht - auch nicht wenn ich die Vereinsbrille absetze: Mal angenommen ich unterschreibe einen rechtsgültigen Kaufvertrag (entspräche der Bürgschaft) für irgendein teures Objekt A, weil ich annehme, dass ich einen Kredit (entspräche der Rückbürgschaft) von meiner Bank erhalte. Der Kredit war mir aber nur zugesagt worden, wenn ich Objekt B kaufe und wird mir nun verweigert. Ja scheiße, dann bin ich halt pleite, weil der Kaufvertrag doch dadurch nicht ungültig wird, oder? Das Beispiel mag nicht ganz zutreffend sein, aber mir ist nichts besseres eingefallen. Und ihr wisst schon was ich sagen will…
Die beteiligten Politiker werden am Donnerstag ein bisschen in ihrem Sumpf wühlen, wenn der Haushaltsausschuss des Landtages Ministerpräsident Koch zu den Vorgängen um die Bürgschaft befragen wird. Der wird dann sicher alles brutalstmöglich aufklären…
Meine Hoffnungen auf die Lizenz wurden durch den FR-Bericht etwas gedämpft. Aber ich gebe nicht auf! Noch ist nichts verloren!!!

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