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Eintracht muss Bußgeld zahlen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt muss die Eintracht ein Bußgeld von insgesamt 3000 Euro zahlen, da sie im die Juni und Juli 2002 fällige Umsatzsteuer erst im August gezahlt hatte. Wie die Eintracht bekannt gab, war sie damals durchaus zahlungswillig. Bekanntlich gab es damals aber “kleinere” Probleme mit der Lizenz und die Eintracht musste auf Anweisung des DFB 11,5 Millionen Euro auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Daher kam sie nicht an das Geld heran und zahlte die Steuern verspätet. Gegen einen ersten Bußgeldbescheid in Höhe von 3800 Euro hatte die Eintracht Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zu dieser Gerichtsentscheidung kam.

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